Thomas-Cook-Pleite: Ausgleichszahlung der Bundesregierung

Seit dem 6. Mai 2020 steht ein kostenfreies, online-basiertes Anmeldeverfahren zur Verfügung, um die freiwillige Ausgleichszahlung der Bundesregierung bzgl. der Zahlungsausfälle zu Lasten von Pauschalreisenden aufgrund der Veranstalter-Insolvenzen in Anspruch nehmen zu können.

Betroffene Pauschalreisende können sich auf dem Thomas Cook-Bundportal registrieren und für die freiwillige Ausgleichszahlung anmelden. Sie können hierzu ihre Angaben, Belege und Erklärungen übermitteln und die bereits erhaltenen Leistungen von dritter Seite eintragen. Auf dieser Grundlage wird sodann geprüft, ob eine freiwillige Ausgleichszahlung in Betracht kommt.

Pauschalreisende, die von der Insolvenz der Thomas Cook Touristik GmbH oder der Bucher Reisen & ÖgerTours GmbH betroffen sind, finden das Thomas Cook-Bundportal unter folgender Internetadresse: https://thomas-cook.insolvenz-solution.de

Pauschalreisende, die von der Insolvenz der Thomas Cook International AG mit Sitz in der Schweiz betroffen sind, finden das Thomas Cook-Bundportal unter folgender Internetadresse: https://tc-international-bmjv.insolvenz-solution.de

Pauschalreisende, die von der Insolvenz der Tour Vital Touristik GmbH betroffen sind, finden das Thomas Cook-Bundportal unter folgender Internetadresse: https://tour-vital-bmjv.insolvenz-solution.de

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